Euer Kind möchte in eine Jugendherberge fahren, aber allein oder mit Freunden. Sprecht alles genau mit eurem Kind ab und setzt euch vor Beginn der Reise mit der jeweiligen Leitung der ausgewählten Jugendherberge in Verbindung, um alle Fragen eurerseits ausführlich zu besprechen.

Jugendliche Alleinreisende im Alter von 14 – 17 Jahren sind in den Jugendherbergen des DJH Landesverbandes Hannover e.V. herzlich willkommen. Sie benötigen aber bis zum 18. Geburtstag noch die Zustimmung der Erziehungsberechtigten, denn diese haben die Aufsichtspflicht und werden zur Verantwortung gezogen, wenn ihre Kinder unterwegs oder auch in der Jugendherberge etwas anstellen oder ihnen etwas passiert.

Neben dem eigenen Personalausweis sollten die Jugendlichen auf alle Fälle auch eine Reisevollmacht dabei haben, die von ihren Erziehungsberechtigten unterzeichnet ist.

Folgende Unterlagen müssen unbedingt mitgeführt und in der Jugendherberge vorgelegt werden:
  • Eine Fotokopie des Personalausweises des Vaters oder der Mutter oder des jeweiligen Erziehungsberechtigten
  • Zusätzlich ein Schreiben der Eltern (Elternerklärung), in dem sie die Reise ausdrücklich erlauben.
  • Telefonnummern der Eltern oder des Erziehungsberechtigten

Impfausweis und Krankenkarte sollten immer im Besitz des Jugendlichen sein. Ebenfalls - falls vorhanden - ein Allergiepass oder eine Mitteilung, welcher Arzt im Notfall angesprochen werden soll.

Gebt am besten das konkrete Ziel der Reise eures minderjährigen Kindes auf einem Schreiben an, dass ihr auch unterzeichnet. Auch die Telefonnummer (Handy, Festnetz - geschäftlich und privat) sollte nicht vergessen werden!

In Verbindung mit der Kopie eines elterlichen Ausweises, können dann zum Beispiel Zoll oder Polizei - wenn notwendig - feststellen, dass die Unterschrift auf der Vollmacht echt ist. Deshalb sollte auch immer der Erziehungsberechtigte die Vollmacht unterschreiben, dessen Ausweiskopie der Jugendliche mitführt.

Minderjährige benötigen die vorhergehende Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die nicht lediglich für sie einen rechtlichen Vorteil bieten oder mit Mitteln bewirkt - das heißt, es muss tatsächlich gezahlt - werden, die ihnen ausdrücklich zu diesem Zweck überlassen wurden. Gebt daher eurem Kind eine entsprechende Vollmacht und ausreichend Barmittel auf die Reise mit.

Weist der minderjährige Gast also eine entsprechend ausgestaltete Reisevollmacht in der Jugendherberge vor, die ihn nach Sinn und Zweck zu den damit in Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäften, wie den Abschluss von Belegungsverträgen, ermächtigt, sind diese wirksam zustande gekommen. Kartenzahlung wird von minderjährigen Jugendlichen in Jugendherbergen nicht akzeptiert.

Neben der allgemeinen Verkehrssicherheitspflicht, die dem DJH Landesverband Hannover e.V. und den Herbergsleitungen für jeden Gast in einer Jugendherberge obliegt, besteht gegenüber Minderjährigen eine gewisse Aufsichtspflicht.

Herbergsleitungen haben aber auch das Recht, den minderjährigen Gast nach Hause zu schicken, wenn sein Verhalten sich als risikoträchtig für die eigene oder die Sicherheit anderer minderjähriger Gäste erweist.